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Scheidungsfälle außerhalb der Türkei: Anerkennung und Vollstreckung einfach erklärt

  • Autorenbild: Bosphorus Law Firm
    Bosphorus Law Firm
  • 28. Mai
  • 2 Min. Lesezeit

Immer mehr türkische Staatsbürger und Inhaber der Blauen Karte leben dauerhaft im Ausland und lassen sich dort scheiden. Diese Scheidungsfälle außerhalb der Türkei haben jedoch in der Türkei nicht automatisch Rechtskraft. Damit solche Urteile gültig sind, ist ein Anerkennungs- oder Vollstreckungsverfahren vor türkischen Gerichten erforderlich.


Diese Urteile müssen vor türkischen Gerichten ein Anerkennungsverfahren (tanıma) und manchmal auch eine Vollstreckung (tenfiz) durchlaufen. Das Verständnis dieses Verfahrens ist entscheidend, insbesondere wenn es um Vermögensaufteilung, Sorgerecht oder Wiederverheiratung geht.



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Was ist Anerkennung und Vollstreckung?


  • Die Anerkennung bedeutet, dass ein ausländisches Scheidungsurteil in der Türkei als rechtsgültig anerkannt wird. Sie ist in der Regel für die Aktualisierung des Familienstands in amtlichen Registern erforderlich.

  • Eine Vollstreckung ist erforderlich, wenn die Entscheidung eines ausländischen Gerichts finanzielle oder sorgerechtliche Entscheidungen enthält, wie z. B. die Vermögensaufteilung, den Ehegattenunterhalt oder die Regelungen für die Kinder. Ohne Vollstreckung können diese Teile der Entscheidung in der Türkei nicht vollstreckt werden.


Warum ist es notwendig?


Wenn ein Scheidungsurteil im Ausland erwirkt, aber in der Türkei nicht anerkannt wird:

  • Die Person ist im türkischen Personenstandsregister noch immer offiziell verheiratet.

  • Sie können in der Türkei nicht legal erneut heiraten.

  • Eigentums- und Erbrechte können umstritten sein.

  • Eine im Ausland angeordnete Aufteilung des ehelichen Vermögens kann in der Türkei undurchsetzbar sein.

Dies betrifft nicht nur türkische Staatsbürger, sondern auch Inhaber einer Blauen Karte , die nach türkischem Recht Rechte wie Erbschaft, Eigentum und Personenstandsregistrierung behalten.


Allgemeine Anforderungen


Um die Anerkennung und/oder Vollstreckung in der Türkei einzuleiten, sind in der Regel bestimmte Dokumente erforderlich:

  • Das endgültige ausländische Gerichtsurteil

  • Eine Apostille oder Bestätigung der Rechtskraft

  • Eine notariell beglaubigte türkische Übersetzung des Urteils

  • Nachweis eines ordnungsgemäßen Verfahrens (beide Parteien wurden benachrichtigt und vertreten)

Unvollständige oder nicht ordnungsgemäß erstellte Unterlagen können zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung durch türkische Gerichte führen.



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Warum Rechtsbeistand wichtig ist


Auch wenn das Verfahren geregelt ist, ist aufgrund rechtlicher Nuancen, länderübergreifender Dokumentenanforderungen und der Prüfung der öffentlichen Ordnung (Vereinbarkeit mit der öffentlichen Ordnung) eine professionelle Rechtsvertretung dringend zu empfehlen. Dies gilt insbesondere bei Fällen, in denen es um die Aufteilung des Vermögens oder das Sorgerecht für Kinder geht.


Abschluss


Scheidungen außerhalb der Türkei müssen rechtlich anerkannt werden, um im Land Rechtswirkung zu entfalten. Unabhängig davon, ob Sie türkischer Staatsbürger, Inhaber einer doppelten Staatsbürgerschaft oder einer Blauen Karte sind, ist die Anerkennung oder Vollstreckung Ihrer ausländischen Scheidung unerlässlich, um Ihre Rechte in der Türkei zu wahren – insbesondere in Vermögens- oder Wiederverheiratungsangelegenheiten.


Bei der Anwaltskanzlei Bosphorus bieten wir Ihnen fachkundige Rechtshilfe bei der Bewältigung dieses Prozesses und beim Schutz Ihrer Interessen nach türkischem und internationalem Recht.

 
 
 

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Die Bosphorus Law Firm ist eine in Istanbul ansässige Anwaltskanzlei, die Privatpersonen und Unternehmen, die in der Türkei eine zuverlässige Beratung suchen, umfassende Rechtsdienstleistungen bietet.

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