Firmengründung in der Türkei: Rechtliche Rahmenbedingungen für ausländische Investoren
- Bosphorus Law Firm

- 28. Mai 2025
- 2 Min. Lesezeit
Die Türkei ist für internationale Investoren und Unternehmer, die sich in einer dynamischen, strategisch günstig gelegenen Wirtschaft etablieren möchten, zunehmend attraktiv geworden. Mit einer wachsenden Verbraucherbasis, qualifizierten Arbeitskräften und der Nähe zu Europa, Asien und dem Nahen Osten bietet die Türkei ein attraktives Geschäftsumfeld. Für einen erfolgreichen Markteintritt ist es jedoch unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Unternehmensgründung zu verstehen.
1. Wer kann in der Türkei ein Unternehmen gründen?
Nach dem türkischen Handelsgesetzbuch und dem Gesetz über ausländische Direktinvestitionen (Nr. 4875) genießen Ausländer bei der Unternehmensgründung die gleichen Rechte wie türkische Staatsbürger. Natürliche und juristische Personen können direkt ein Unternehmen gründen oder Anteilseigner eines bestehenden Unternehmens werden. Die Türkei benötigt für die meisten Unternehmensarten keine lokalen Partner und erlaubt in fast allen Branchen eine vollständige ausländische Beteiligung .

2. Verfügbare Unternehmenstypen
Die häufigste Rechtsform für ausländische Investoren ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company, LTD) . Sie erfordert:
Mindestens ein Aktionär (natürliche oder juristische Person)
10.000 TRY Kapital (gemäß den Vorschriften von 2025)
Eine registrierte Adresse in der Türkei
Alternativ werden Aktiengesellschaften (A.Ş.) für größere Investitionen bevorzugt, insbesondere wenn das Unternehmen in einer eher konzernartigen Struktur operieren oder irgendwann an die Börse gehen möchte.
3. Schritte zur Firmengründung in der Türkei
Das allgemeine Verfahren zur Gründung eines Unternehmens in der Türkei umfasst:
Auswahl einer Rechtsform (LTD oder A.Ş.)
Vorbereitung und notarielle Beglaubigung der Satzung
Ernennung von Direktoren oder Managern
Anmeldung beim Handelsregister
Erhalt einer Steueridentifikationsnummer vom türkischen Finanzamt
Eröffnung eines Firmenbankkontos
Meldung an die Sozialversicherungsanstalt (SGK) bei der Einstellung von Arbeitnehmern
Alle fremdsprachigen Dokumente müssen notariell beglaubigt und ins Türkische übersetzt werden.
4. Rechtliche und steuerliche Aspekte
Für ausländische Unternehmen und Privatpersonen gelten die gleichen Steuervorschriften wie für türkische Unternehmen. Die Körperschaftsteuer beträgt derzeit 20 % , die Mehrwertsteuer liegt je nach Art der Waren oder Dienstleistungen zwischen 1 und 20 % .
Darüber hinaus können je nach Branche bestimmte Genehmigungen oder Lizenzen erforderlich sein (z. B. für Unternehmen im Finanz-, Bildungs- oder Gesundheitswesen). Eine rechtliche Due Diligence ist unerlässlich, um die Einhaltung der türkischen Handels- und Investitionsgesetze zu gewährleisten.
5. Support nach der Registrierung
Nach der Gründung müssen Unternehmen eine ordnungsgemäße Buchführung führen und regelmäßig Steuererklärungen einreichen. Es ist außerdem ratsam, einen Rechtsberater zu konsultieren, um:
Arbeitsverträge
Schutz des geistigen Eigentums
Handelsverträge
Streitbeilegungsmechanismen
Bei der Anwaltskanzlei Bosphorus bieten wir ausländischen Investoren fortlaufende Rechtsberatungsdienste an und stellen sicher, dass Ihr Unternehmen weiterhin den türkischen Vorschriften und bewährten Verfahren entspricht.
✅ Warum die Türkei wählen?
Die Türkei ist ein regionales Handelszentrum und bietet investitionsfreundliche rechtliche Rahmenbedingungen . Das macht sie zu einem idealen Standort für internationale Unternehmen. Doppelbesteuerungsabkommen , Förderprogramme und der Zugang zu benachbarten Märkten machen die Türkei noch attraktiver.




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