Rechtsgebiete

Ihr Verfahren läuft in der Türkei. Sie bleiben, wo Sie sind.

Über zwanzig Jahre vor den Istanbuler Gerichten — für Unternehmen und Privatpersonen, die selten im Land sind.

Was wir übernehmen

Handelsrechtliche Streitigkeiten

Liefer-, Vertriebs-, Dienstleistungs- und Gesellschafterverträge: Zahlungsansprüche, Mängel und unberechtigte Kündigung. Vor der Klage klären wir, was Ihr Vertrag tatsächlich absichert.

Zwangsvollstreckung und Forderungseinzug

Vollstreckung mit und ohne Titel, Pfändung, Verwertung und Insolvenzweg. Zuerst ermitteln wir das türkische Vermögen des Schuldners und wählen dann den Weg, der am schnellsten zahlt.

Einstweiliger Rechtsschutz und Arrest

Eilmaßnahmen, die verhindern, dass während des Verfahrens eine Immobilie verkauft, ein Konto geleert oder ein Geschäftsanteil übertragen wird.

Berufung und Revision

Überprüfung vor den Regionalgerichten und dem Kassationshof — mit ehrlicher Einschätzung der Erfolgsaussichten statt automatischem Rechtsmittel.

Fragen

Häufige Fragen

Muss ich zu den Verhandlungen erscheinen?

In der Regel nein. Mit einer beim türkischen Generalkonsulat erteilten Vollmacht nehmen wir die Termine wahr und geben die Erklärungen für Sie ab. Nur wenn das Gericht Sie persönlich anhören muss — etwa in bestimmten Familiensachen — ist Ihre Anwesenheit nötig; das sagen wir Ihnen zu Beginn.

Wie lange dauert ein Verfahren?

Das hängt von der Belastung des Gerichts und der Art der Sache ab. Vollstreckungsverfahren rechnet man in Monaten, Handelsprozesse meist in Jahren, zuzüglich Rechtsmittelinstanz. Nach Durchsicht der Akte nennen wir die realistische Spanne, die wir in vergleichbaren Fällen sehen; wer einen festen Termin zusagt, sagt zu viel zu.

Übernehmen Sie auch aussichtsarme Verfahren?

Nein. Halten wir die Sache nach Prüfung nicht für verfolgenswert, sagen wir das offen und schlagen, wo möglich, Vergleich oder Mediation vor. Eine Klage zu führen, deren Ausgang absehbar ist, kostet den Mandanten Geld und Jahre.

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