Rechtsgebiete

Abgelehnte Ansprüche durchsetzen.

Wir verfolgen Ansprüche, die der Versicherer abgelehnt oder gekürzt hat — bei Kranken-, Sach-, Transport- und Verkehrsunfallschäden.

Was wir übernehmen

Abgelehnte und gekürzte Leistungen

Wir prüfen den Ablehnungsgrund gegen Bedingungswerk und Gesetz und belegen bei Kürzung die Differenz zwischen tatsächlichem Schaden und Zahlung mit Sachverständigenhilfe.

Verkehrsunfall und Personenschaden

Ansprüche wegen dauerhafter Invalidität, Erwerbsminderung und Unterhaltsverlust, berechnet nach Verschuldensquote und geltenden Berechnungsgrundlagen.

Gebäude, Betrieb und Transport

Brand-, Wasser-, Einbruch- und Erdbebenschäden sowie Beschädigung und Verspätung im Gütertransport.

Schiedsstelle und Klage

Antrag bei der türkischen Versicherungsschiedskommission oder Klage vor dem Handelsgericht — je nachdem, was im konkreten Fall schneller und günstiger ist.

Fragen

Häufige Fragen

Der Versicherer hat abgelehnt. Geht noch etwas?

In den meisten Akten ja. Das Ablehnungsschreiben wird mit Bedingungswerk und Gesetz abgeglichen; ob der ausgeschlossene Fall wirklich ausgeschlossen ist, ist häufig streitig. Eine Ablehnung ist der Anfang des Verfahrens, nicht sein Ende.

Wie lange dauert ein Schadensfall?

Zunächst wird der Anspruch schriftlich beim Versicherer angemeldet; dieser hat eine gesetzliche Frist zur Antwort. Führt das zu nichts, ist die Versicherungsschlichtungskommission deutlich schneller als das Gericht — hier zählt man in Monaten. Vor Gericht bestimmt das Sachverständigengutachten den Zeitrahmen, und das kann Jahre dauern. Welcher Weg in Ihrem Fall der kürzere ist, sagen wir Ihnen, sobald wir die Unterlagen gesehen haben.

Welche Verjährungsfristen gelten?

Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren grundsätzlich in zwei Jahren, in bestimmten Fällen in sechs; erfüllt ein Verkehrsunfall zugleich einen Straftatbestand, kann die längere strafrechtliche Frist greifen. Rechtzeitiges Handeln ist entscheidend.

Ich bin in Deutschland. Können Sie die Akte trotzdem führen?

Ja. Mit Vollmacht übernehmen wir Anmeldung, Schiedsverfahren oder Klage und den Einzug. Unterlagen wie Arztberichte und Unfallprotokolle beschaffen wir in der Türkei.

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