Rechtsgebiete

Familiensachen über zwei Länder — eine Hand in der Türkei.

Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt und Erbrecht — für Familien mit Bindungen in zwei Ländern übernehmen wir die türkische Seite.

Was wir übernehmen

Anerkennung und Vollstreckbarerklärung

Damit ein in Deutschland ergangenes Scheidungsurteil in der Türkei Wirkung entfaltet. Bis dahin führt das türkische Personenstandsregister Sie weiter als verheiratet.

Scheidung, Sorgerecht und Unterhalt

Einvernehmliche und streitige Scheidung, Sorge- und Umgangsregelung, Abänderung und Wegfall des Unterhalts — beginnend mit der Frage, welches Land überhaupt zuständig ist.

Erbrecht und Nachlass

Erbschein (Mirasçılık Belgesi), Erbschaftsteuer, Umschreibung im Grundbuch, Pflichtteils- und Herabsetzungsklagen sowie Aufhebung der Gemeinschaft — vollständig per Vollmacht für Erben in Deutschland.

Kindesentführung und Güterrecht

Rückführungsanträge nach dem Haager Übereinkommen und Ansprüche aus dem türkischen Zugewinnbeteiligungsregime.

Fragen

Häufige Fragen

Ich bin in Deutschland geschieden. Brauche ich in der Türkei ein zweites Verfahren?

Eine neue Scheidung brauchen Sie nicht. Das deutsche Urteil muss in der Türkei anerkannt werden — ein eigenes Verfahren vor dem Familiengericht. Bis dieses Urteil rechtskräftig ist, gelten Sie im türkischen Register weiter als verheiratet, mit Folgen bis hin zu Wiederheirat und Erbfolge.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Die einvernehmliche Scheidung ist meist nach einem Termin erledigt; mit der Rechtskraft des Urteils zählt man in Monaten. Die streitige Scheidung kann sich über Jahre ziehen — Zeugenvernehmung, Sachverständige und die Auseinandersetzung des Güterstands. Leben Sie im Ausland, kommt die Zustellungsdauer hinzu. Welche der beiden für Sie realistisch ist, sagen wir Ihnen, sobald wir die Unterlagen kennen.

Reicht der deutsche Erbschein für die Türkei?

Für Grundstücke in der Türkei genügt er in der Regel nicht. Für die Umschreibung im türkischen Grundbuch wird üblicherweise ein türkischer Erbnachweis benötigt, den wir für Sie beantragen. Deutsche Unterlagen sind dafür mit Apostille und beglaubigter Übersetzung vorzulegen.

Muss ich für Erbangelegenheiten reisen?

In der Regel nicht. Erbnachweis, Steuererklärung, Umschreibung und gegebenenfalls Verkauf lassen sich mit konsularischer Vollmacht erledigen. Persönliche Erklärungen können nur dort erforderlich werden, wo die Erben untereinander streiten.

Können Sie mir vorab meine Chancen nennen?

Ein Ergebnis dürfen wir nicht zusagen; unser Berufsrecht verbietet das. Was wir tun können: die Akte prüfen und Ihnen offen sagen, wie vergleichbare Fälle mit den Beweisen ausgegangen sind, die Ihnen tatsächlich vorliegen — samt der Schwachstellen, vom ersten Gespräch an. Ein Verfahren, das auf einer unrealistischen Erwartung beruht, kostet mehr als ein verlorenes.

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