Wir lesen den Tapu, bevor Sie anzahlen.
Prüfung vor Ort für Entscheidungen, die aus der Ferne getroffen werden. Kauf, Streit oder Bauvertrag führen wir in der Türkei.
Kauf, Verkauf und Grundbuchprüfung
Hypotheken, Pfändungen, Vermerke, Bebauungsstatus, Bewohnbarkeitsgenehmigung (İskan) und Wohnungseigentum. Von der Frage, ob der Verkäufer wirklich Eigentümer ist, bis zur Frage, ob das Grundstück wirklich bebaubar ist.
Bauträger- und Bauvertragsstreit
Verspätete Übergabe, projektwidrige Ausführung, Anteilsstreit beim Bauträgermodell gegen Grundstücksanteile und Ansprüche wegen unfertiger Leistung.
Mietstreit und Räumung
Mietzinsfestsetzung, Räumungsverpflichtung, Verzug und Eigenbedarf sowie Beitreibung rückständiger Mieten im Vollstreckungsweg.
Verwaltung per Vollmacht
Verkauf, Vermietung, Hausgeld, Steuern und Grundbuchvorgänge ohne Ihre Anreise — jeder Schritt mit Belegen dokumentiert.
Häufige Fragen
Dürfen Ausländer in der Türkei Immobilien kaufen?
Staatsangehörige zahlreicher Länder können in der Türkei Eigentum erwerben. Die Grenzen liegen bei der Immobilie, nicht bei der Person: militärische Sicherheitszonen, Bezirke, die für Verkäufe an Ausländer gesperrt wurden, und eine Flächenobergrenze je Person. Diese Prüfungen gehören vor die Anzahlung.
Wie lange dauert ein Kauf?
Die Umschreibung im Grundbuch erfolgt an einem Tag, wenn beide Seiten bereit und die Unterlagen vollständig sind. Den Zeitrahmen bestimmt nicht der Termin im Grundbuchamt, sondern die Prüfungen davor: das für ausländische Käufer vorgeschriebene Wertgutachten, die Bestätigung von Bebauungs- und Nutzungsstatus sowie die Löschung von Vermerken und Pfändungen im Grundbuch. Das zählt in Wochen — und wer es überspringt, steht am Umschreibungstag vor verschlossener Tür.
Welche Risiken zeigt das Grundbuch?
Am häufigsten: Hypotheken- oder Pfändungsvermerk, nicht in Wohnungseigentum umgewandeltes Baurecht (Kat İrtifakı), fehlende Bewohnbarkeitsgenehmigung, gegen den Bebauungsplan aufgestockte Geschosse und eine Verkäufervollmacht, die den Verkauf gar nicht abdeckt. All das ist vorab aus Grundbuchauszug und Bauakte erkennbar.
Kann ich aus Deutschland verkaufen?
Ja. Mit einer beim türkischen Generalkonsulat erteilten Verkaufsvollmacht führen wir die Umschreibung durch. Den Vollmachtstext entwerfen wir — eine Vollmacht mit unzureichendem Umfang wird am Schalter zurückgewiesen.
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