Immobilien

Immobilie in der Türkei aus Deutschland verkaufen: der Vollmachtsweg

Konsulatsvollmacht, Wertgutachten, Tapu-Termin, Steuern und die Überweisung nach Deutschland — der komplette Ablauf ohne Flugticket.

Immobilien Aktualisiert: 2026-08-02 6 Min. Lesezeit

Eine Wohnung in Istanbul, ein Haus an der Ägäis — und Sie seit Jahren in Deutschland. Ob Mieterärger, Leerstand oder einfach der Entschluss zu verkaufen: Für den Verkauf müssen Sie nicht in die Türkei fliegen. Mit einer richtig errichteten Vollmacht läuft der gesamte Vorgang in Ihrem Namen.

Das Rückgrat: die Konsulatsvollmacht

Die Verkaufsvollmacht für Immobilien wird mit Lichtbild errichtet und muss die Verkaufsbefugnis ausdrücklich enthalten. Sie vereinbaren einen Termin beim türkischen Konsulat; die Vollmacht wird dort formgerecht nach türkischem Recht beurkundet. Entscheidend ist der Text:

  • die Grundbuchdaten der Immobilie (Provinz, Bezirk, Parzelle) gehören in den Text,
  • statt Formeln wie „zu jedem Preis an jedermann" sollte Ihr Rahmen festgelegt sein,
  • die Befugnis, den Kaufpreis entgegenzunehmen und auf Ihr Konto zu überweisen, muss ausdrücklich erteilt sein,
  • ergänzend: Tapu-Amt, Gemeinde, Finanzamt.

Fordern Sie den Entwurf vor dem Termin bei Ihrem Anwalt an — im Konsulat heißt es oft „bringen Sie den Text mit".

Vor dem Verkauf: Preis und Sicherheit

Der Fernverkauf hat zwei Risiken: unter Wert zu verkaufen und beim Geldfluss ungesichert zu sein. Gegen das erste hilft ein lizenziertes Wertgutachten als Preisanker; gegen das zweite die eiserne Regel, dass der Kaufpreis vor oder Zug um Zug mit der Tapu-Übertragung auf Ihrem Konto (oder dem Anderkonto des Anwalts) eingeht. Mit einem Käufer, der „später überweisen" will, geht niemand zum Grundbuchamt.

Der Tapu-Termin

Termin beim Tapu-Amt, Gebühren, Unterschrift durch Ihren Bevollmächtigten. Ist der Käufer Ausländer, ist das Wertgutachten ohnehin Pflicht. Mit Abschluss geht das Eigentum über — der Kaufpreis liegt vereinbarungsgemäß auf Ihrem Konto.

Steuern: Womit müssen Sie rechnen?

  • Grundbuchgebühr: berechnet vom Kaufpreis; wer sie trägt, ist Verhandlungssache — häufig übernimmt sie der Käufer.
  • Wertzuwachssteuer: Verkaufen Sie innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb, kann der Gewinn in der Türkei einkommensteuerpflichtig sein; nach fünf Jahren entfällt diese Steuer. Bei geerbten Immobilien gelten Besonderheiten — das prüfen wir je Akte.
  • Rückstände: Vor dem Verkauf wird die Unbedenklichkeit der Gemeinde (Grundsteuer) eingeholt und offene Posten werden beglichen.
  • Deutschland: Je nach Konstellation kann der Vorgang auch in Ihrer deutschen Steuererklärung relevant sein — sprechen Sie parallel mit Ihrem Steuerberater.

Die Überweisung nach Deutschland

Nach Eingang des Erlöses auf Ihrem türkischen Konto erfolgt die Überweisung nach Deutschland gegen die üblichen Bankunterlagen (Tapu-Beleg, Vollmachtskopie, ggf. Steuernachweise). Reibungslos wird das genau dann, wenn die gesamte Kette dokumentiert war — Barzahlungen „auf die Hand" sind der häufigste Grund für blockierte Transfers.

Goldene Regel des Fernverkaufs: kein Bargeld, nirgends. Belegter Kaufpreis, belegte Überweisung.

Der typische Zeitplan

Vollmacht und Unterlagen: 1–2 Wochen. Nach Käuferfindung: Gutachten, Termin und Übertragung meist 1–2 weitere Wochen. Ein Verkauf mit vorhandenem Käufer ist damit binnen eines Monats abgeschlossen — ohne dass Sie ein Flugzeug betreten.

Bosphorus Law Firm Şişli / Istanbul · Aktualisiert: 2026-08-02

Allgemeine Information — keine Rechtsberatung. Jeder Fall hängt von seinen eigenen Umständen ab. Sprechen Sie mit einem Anwalt über Ihre konkrete Situation, bevor Sie handeln.

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