Erben in der Türkei: Schritt für Schritt für Türken in Deutschland
Vom Erbschein über die Steuer bis zur Grundbuchumschreibung und dem Verkauf — wie ein Nachlass in der Türkei geregelt wird, ohne dass Sie fliegen müssen.
Ein Angehöriger ist verstorben; Sie leben in Köln, Stuttgart oder Wien — die geerbte Wohnung, das Grundstück oder das Bankkonto liegt in der Türkei. Diese Konstellation gehört zu den häufigsten Mandaten unserer Kanzlei, und die gute Nachricht lautet: Fast der gesamte Ablauf lässt sich erledigen, ohne dass Sie in die Türkei reisen.
Das große Bild: vier Etappen
Der Übergang eines türkischen Nachlasses auf Erben im Ausland folgt typischerweise dieser Reihenfolge: (1) türkischer Erbschein (veraset ilamı), (2) Erklärung zur Erbschaftsteuer, (3) Umschreibung im Grundbuch (Tapu), (4) auf Wunsch Verkauf und Überweisung des Erlöses nach Deutschland. Keine dieser Etappen erfordert Ihre Anwesenheit — alle laufen über eine Konsulatsvollmacht.
- Türkischer ErbscheinNotar oder Amtsgericht; bei Auslandsbezug in der Regel das Gericht.
- ErbschaftsteuererklärungBeim türkischen Finanzamt; für Erben im Ausland gelten längere Fristen.
- Umschreibung im TapuMit Erbschein und Unbedenklichkeitsbescheinigung auf die Erben.
- Verkauf oder TeilungBei Einigkeit Verkauf per Vollmacht, sonst Aufhebung der Gemeinschaft.
Wichtig: Der deutsche Erbschein genügt nicht
Ein häufiges Missverständnis: Der in Deutschland erteilte Erbschein wirkt in der Türkei nicht automatisch. Für türkische Grundbuchämter und Banken brauchen Sie den türkischen Erbschein, erteilt vom Notar oder — in Fällen mit Auslandsbezug, etwa wenn der Erbfall in Deutschland eingetreten ist — vom Friedensgericht (sulh hukuk mahkemesi).
Aus Deutschland bereiten Sie in der Regel vor:
- die deutsche Sterbeurkunde mit Apostille und beglaubigter Übersetzung (ist der Todesfall noch nicht im türkischen Personenstandsregister eingetragen, muss das zuerst geschehen),
- eine Vollmacht für Ihren Anwalt, erteilt beim türkischen Konsulat,
- Ihre Ausweisdaten.
Erbschaftsteuer in der Türkei
Für den Nachlass wird beim türkischen Finanzamt eine Erbschaftsteuererklärung abgegeben; für Erben im Ausland gelten längere Fristen. Besteuert wird nur der Teil oberhalb der jährlich neu festgesetzten Freibeträge, mit gestaffelten Sätzen — in vielen Familiennachlässen fällt die Steuer niedriger aus als befürchtet. Aber: Ohne Steuererklärung keine Grundbuchumschreibung. Zudem sollten Sie die deutsche Seite nicht vergessen: Als Erbe mit Wohnsitz in Deutschland kann der türkische Erwerb auch dort anzeigepflichtig sein; das Doppelbesteuerungsrecht verhindert in der Regel eine doppelte Belastung, ersetzt aber nicht die Anzeige.
Grundbuch und danach: Verkauf oder Teilung
Mit Erbschein und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts wird die Immobilie im Tapu-Amt auf die Erben umgeschrieben. Sind sich alle einig, folgt der Verkauf per Vollmacht und die anteilige Überweisung. Sind sich die Erben nicht einig — unter Geschwistern keine Seltenheit — führt die Teilungsklage (izale-i şüyu) zum Ziel: Das Gericht ordnet die Teilung oder die Versteigerung an, der Erlös wird nach Quoten verteilt. Auch diese Klage führt Ihr Anwalt ohne Ihre Anreise.
Der teuerste Fehler in zwanzig Jahren Praxis: das Aufschieben. Mit jedem Jahr wächst die Zahl der Beteiligten, Unterlagen zerstreuen sich — und aus einer einfachen Umschreibung wird ein Verfahren mit fünfzehn Parteien.
Die Konsulatsvollmacht: der Schlüssel
Lassen Sie sich vor dem Konsulatstermin den Vollmachtstext von Ihrem Anwalt entwerfen: Erbschein, Finanzamt, Tapu, gegebenenfalls Verkaufs- und Inkassovollmacht müssen ausdrücklich genannt sein. Verkaufsvollmachten werden mit Lichtbild errichtet. Eine zu enge Vollmacht ist der häufigste Grund, warum Verfahren Wochen verlieren.
Muss ich überhaupt in die Türkei?
Im Standardablauf Erbschein–Steuer–Umschreibung–Verkauf: nein. Dokumente reisen mit Apostille und Übersetzung, Handlungen laufen über die Vollmacht, die Kommunikation über WhatsApp und Videotermine. Ausnahmen sind absehbar und werden Ihnen in der ersten Einschätzung genannt.
Allgemeine Information — keine Rechtsberatung. Jeder Fall hängt von seinen eigenen Umständen ab. Sprechen Sie mit einem Anwalt über Ihre konkrete Situation, bevor Sie handeln.
Erzählen Sie uns von Ihrem Anliegen.
Schreiben Sie auf Deutsch oder Türkisch. Wir antworten noch am selben Werktag — per WhatsApp, Telefon oder Video, wie Sie möchten.
