Erbengemeinschaft in der Türkei auseinandersetzen — ohne Prozess
Warum ein einzelner Erbe alles blockiert, welche Form der Auseinandersetzungsvertrag braucht und was die Teilungsklage tatsächlich kostet.
Ist der Erbschein noch nicht erteilt und der Nachlass nicht festgestellt, beginnt es hier: Erben in der Türkei: Schritt für Schritt für Türken in Deutschland →
Der Erbschein ist da, der Nachlass steht fest. Aber das Grundstück läuft weiter auf drei Geschwister, niemand kann allein verkaufen, und einer meldet sich nicht. Dieser Zustand lässt sich ohne Gericht auflösen, und die dafür nötige Form ist einfacher, als die meisten annehmen.
Das Problem heißt Gesamthandseigentum
Mit dem Erbfall wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen zur gesamten Hand. Praktisch heißt das: jede Verfügung verlangt Einstimmigkeit. Ein einzelner Erbe kann nicht verkaufen, nicht vermieten und meist nicht einmal allein klagen. Fehlt eine Unterschrift, steht der gesamte Nachlass still.
Der Auseinandersetzungsvertrag
Die Erben können den Nachlass unter sich durch Vertrag aufteilen. Dieser Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform — auch dann, wenn Grundstücke betroffen sind, ist eine notarielle Beurkundung nicht erforderlich. In einer Rechtsordnung, in der Grundstücksübertragungen sonst streng formgebunden sind, ist das eine Ausnahme, die vielen unbekannt ist; deshalb landen Fälle vor Gericht, die es nicht müssten.
In den Vertrag gehören: welcher Gegenstand an wen geht, ob ein Ausgleich stattfindet und in welcher Höhe eine Zahlung zu leisten ist. Nach Unterzeichnung werden Umschreibung und Übertragung im Grundbuch entsprechend vollzogen.
Nicht zu verwechseln: die Übertragung des Erbteils
Überträgt ein Erbe seinen Anteil, ist das ein anderes Geschäft mit anderer Form: geht der Anteil an einen Dritten, ist die notarielle Beurkundung Wirksamkeitsvoraussetzung. Unter Miterben genügt Schriftform. Wird dieser Unterschied übersehen, folgt Jahre später der Streit über die Wirksamkeit.
Wo Einigung möglich ist, ist der Vertrag der Klage um Jahre und um ein Vielfaches der Kosten überlegen.
Wenn sich einer verweigert: die Teilungsklage
Bleibt ein Erbe bei seiner Blockade, wird auf Aufhebung der Gemeinschaft geklagt. Das Gericht prüft zunächst die Teilbarkeit in Natur; ist sie nicht möglich, wird der Verkauf angeordnet und der Erlös verteilt. Verkauft wird öffentlich versteigert, und der erzielte Preis liegt regelmäßig unter dem Marktwert. Das ist die am häufigsten beklagte, zugleich aber die vorhersehbarste Folge dieses Wegs.
Pflichtteil nicht vergessen
Hat der Erblasser zu Lebzeiten Vermögen übertragen, kann der Pflichtteil einzelner Erben verletzt sein. Ein Auseinandersetzungsvertrag beseitigt einen Herabsetzungsanspruch nicht von selbst. Vor der Aufteilung gehören lebzeitige Zuwendungen und ein etwaiges Testament daher in dieselbe Rechnung.
Aus Deutschland unterschreiben
Eine Anreise ist nicht erforderlich. Mit einer beim türkischen Generalkonsulat errichteten Vollmacht können sowohl der Auseinandersetzungsvertrag unterzeichnet als auch die Grundbuchgeschäfte abgewickelt werden. Der Umfang der Vollmacht sollte die zulässigen Handlungen einzeln benennen.
Fragen
Ein Miterbe unterschreibt nicht. Reicht eine Mehrheit?
Nein. Der Auseinandersetzungsvertrag erfordert die Mitwirkung aller Erben; fehlt eine Unterschrift, ist er unwirksam. Dann bleibt allein die Teilungsklage.
Was ist mit Nachlassverbindlichkeiten?
Die Erben haften für die Schulden des Nachlasses, und die Auseinandersetzung beseitigt diese Haftung gegenüber Gläubigern nicht automatisch. Eine Aufteilung ohne Kenntnis der Schuldenlage ist riskant; erforderlichenfalls kann die Errichtung eines Nachlassverzeichnisses beantragt werden.
Gilt ein deutscher Erbschein in der Türkei?
Er wird nicht ohne Weiteres übernommen. Für türkische Grundstücke wird in aller Regel ein türkischer Erbschein benötigt; er kann über das Friedensgericht oder über einen türkischen Notar erlangt werden. Bei einem Nachlass mit Auslandsbezug ist zunächst zu klären, welches Recht auf die Erbfolge anzuwenden ist.
Allgemeine Information — keine Rechtsberatung. Jeder Fall hängt von seinen eigenen Umständen ab. Sprechen Sie mit einem Anwalt über Ihre konkrete Situation, bevor Sie handeln.
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