Markenrecht

Ihre Marke in der Türkei: wer zuerst anmeldet, hat recht

Die Türkei kennt kein Recht des ersten Benutzers. Recherche, Klassen, die Widerspruchsfrist von zwei Monaten und der Fall, der deutsche Hersteller am häufigsten trifft.

Markenrecht Aktualisiert: 2026-08-02 6 Min. Lesezeit

Ein deutscher Hersteller liefert seit Jahren in die Türkei. Dann kündigt der Vertriebspartner — und teilt mit, dass die Marke inzwischen auf seinen Namen eingetragen ist. Wer weiterliefern will, verhandelt jetzt über die eigene Marke. Dieser Fall ist kein Ausnahmefall, sondern der häufigste Markenkonflikt, den wir für Mandanten aus Deutschland führen.

Der Grund liegt in einem einzigen Grundsatz: Die Türkei ist ein Anmeldeland. Das Recht folgt der Eintragung, nicht der Reihenfolge der Benutzung. Jahrzehnte Marktpräsenz in Europa begründen in der Türkei keinen Schutz.

Vor der Anmeldung: die Recherche

Eine belastbare Recherche prüft identische und verwechselbare Zeichen in den einschlägigen Klassen — und zwar auch in türkischer Umschrift. Zwei Marken, die auf dem Papier verschieden aussehen, können für ein türkisches Ohr verwechselbar klingen; genau darauf stellt das Amt ab.

Klassen: schützen, was Sie wirklich tun

Eingetragen wird pro Waren- und Dienstleistungsklasse nach der Nizza-Klassifikation. Zu eng angemeldet, bleibt eine Lücke, die ein Wettbewerber besetzt. Zu breit angemeldet, zahlen Sie für Klassen, in denen Sie angreifbar werden: eine fünf Jahre lang nicht benutzte Marke kann gelöscht werden, soweit sie nicht tatsächlich benutzt wird.

Der Ablauf

  1. Anmeldung beim türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT), direkt oder über das Madrider System mit Benennung der Türkei.
  2. Prüfung auf Form und absolute Schutzhindernisse.
  3. Veröffentlichung im Bulletin — damit beginnt eine Widerspruchsfrist von zwei Monaten für Dritte.
  4. Eintragung, wenn kein Widerspruch erhoben oder er erledigt ist. Der Schutz läuft zehn Jahre und ist unbegrenzt verlängerbar.
Die Überwachung des Bulletins ist keine Kür. Zwei Monate sind kurz, und ein Widerspruch in dieser Frist ist um Größenordnungen billiger als ein Löschungsverfahren drei Jahre später.

Der Vertriebspartner-Fall

Meldet ein Vertreter, Händler oder ehemaliger Partner Ihre Marke ohne Ermächtigung auf den eigenen Namen an, sieht das türkische Recht Abhilfe vor — Nichtigkeit wegen Bösgläubigkeit und einen eigenen Tatbestand für Anmeldungen durch Agenten und Vertreter. Das Verfahren dauert und kostet. Eine rechtzeitige eigene Anmeldung hätte beides gespart.

Nach der Eintragung: durchsetzen

  • Zollerfassung: eingetragene Rechte lassen sich beim Zoll hinterlegen, damit Nachahmerware an der Grenze angehalten wird — für viele Marken das wirksamste Instrument überhaupt.
  • Zivilverfahren auf Unterlassung, Schadenersatz und Vernichtung der Ware.
  • Strafanzeige gegen gewerbsmäßige Produktpiraterie.
  • Meldeverfahren der Marktplätze — bei türkischen Online-Plattformen setzt eine eingetragene Marke die schnellste Löschung durch.

Nicht nur Marken

Produktdesign lässt sich als eingetragenes Design schützen, technische Lösungen als Patent oder Gebrauchsmuster. Wer nur die Wortmarke sichert, lässt die Form des Produkts häufig offen.

Was wir übernehmen

Recherche, Klassenstrategie, Anmeldung, Bulletin-Überwachung, Widerspruch und Verteidigung, Zollerfassung und Durchsetzung — vollständig über eine Vollmacht, ohne dass Sie anreisen. Wo eine Marke bereits fremd eingetragen ist, prüfen wir zuerst nüchtern, was das Verfahren realistisch kostet und wie lange es dauert.

Fragen

Unsere Marke ist als Unionsmarke geschützt. Gilt das in der Türkei?

Nein. Die Türkei ist nicht Teil des EU-Markensystems. Sie brauchen eine türkische Eintragung — entweder direkt bei TÜRKPATENT oder über das Madrider System mit Benennung der Türkei.

Wie lange dauert die Eintragung?

Ohne Widerspruch ist das Verfahren in der Regel innerhalb einiger Monate abgeschlossen, einschließlich der zweimonatigen Veröffentlichungsfrist. Ein Widerspruch verlängert es erheblich.

Unser Händler hat die Marke auf sich eingetragen. Ist sie verloren?

Nicht zwangsläufig. Das türkische Recht kennt die Nichtigkeit wegen Bösgläubigkeit und einen besonderen Schutz gegen Anmeldungen durch Agenten oder Vertreter ohne Zustimmung. Entscheidend ist, was Sie an Belegen für Ihre frühere Benutzung und die Geschäftsbeziehung vorlegen können.

Bosphorus Law Firm Şişli / Istanbul · Aktualisiert: 2026-08-02

Allgemeine Information — keine Rechtsberatung. Jeder Fall hängt von seinen eigenen Umständen ab. Sprechen Sie mit einem Anwalt über Ihre konkrete Situation, bevor Sie handeln.

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