Patent, Gebrauchsmuster und Design in der Türkei anmelden
Welcher Schutz passt, warum die eigene Messe die Neuheit zerstört und wann das Gebrauchsmuster die klügere Wahl ist.
Geht es um den Namen und nicht um die Technik, ist die Marke der richtige Weg: Ihre Marke in der Türkei: wer zuerst anmeldet, hat recht →
Sie haben ein Produkt entwickelt, es in Istanbul auf einer Messe gezeigt, das Interesse war groß. Ein halbes Jahr später wird die Patentanmeldung zurückgewiesen: keine Neuheit. Zerstört hat sie nicht der Wettbewerber, sondern der eigene Messestand.
Welcher Schutz wofür
- Patent — technische Lösung eines technischen Problems. Verlangt werden Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit. Schutzdauer bis zu zwanzig Jahre.
- Gebrauchsmuster — dieselbe Neuheitsanforderung, aber ohne erfinderische Tätigkeit. Schneller und günstiger; dafür sind Verfahren und chemische Stoffe ausgeschlossen. Schutzdauer zehn Jahre.
- Design — das Erscheinungsbild: Linie, Form, Farbe, Oberfläche. Mit Eintragung fünf Jahre, verlängerbar.
- Urheberrecht — Software, Texte, Zeichnungen. Entsteht ohne Registrierung.
Die Neuheit ist schneller weg, als man denkt
Neuheit bedeutet: vor dem Anmeldetag nirgends auf der Welt öffentlich zugänglich gemacht. Messe, LinkedIn-Beitrag, eine Präsentation an einen Interessenten — all das kann genügen. Für die eigene Veröffentlichung gibt es eine kurze Schonfrist, die aber nicht in jedem Land gleich ausgestaltet ist und auf die man sich nicht verlassen sollte. Erst anmelden, dann zeigen.
Wann das Gebrauchsmuster genügt
Ist Ihr Produkt eine kluge, aber keine radikale Verbesserung, scheitert die Patentanmeldung häufig an der erfinderischen Tätigkeit. Das Gebrauchsmuster führt schneller zu einem Schutzrecht und eröffnet dieselben Wege gegen Verletzer. Bei einem Produktzyklus von zwei Jahren sind zehn Jahre Schutz ohnehin mehr als genug.
Für Deutschland und die Türkei gelten getrennte Schutzrechte. Ein deutsches Patent wirkt in der Türkei nicht — es begründet aber eine Priorität, wenn Sie die Frist einhalten.
Von Deutschland aus anmelden
Sie können die Türkei über den PCT-Weg oder über eine direkte Anmeldung beim türkischen Amt benennen; für Designs steht das Haager System offen. Entscheidend ist immer der erste Anmeldetag: Er wird zum Prioritätstag für alle weiteren Länder. Wer in Deutschland anmeldet und die Türkei erst später bedenkt, kann die Priorität nur innerhalb der Frist retten.
Wem gehört die Erfindung?
Bei Arbeitnehmererfindungen kann der Arbeitgeber die Rechte an sich ziehen, schuldet dafür aber eine Vergütung. Umgekehrt ist es bei freien Mitarbeitern: ohne schriftliche Rechteübertragung bleibt das Recht bei dem, der die Arbeit gemacht hat. Wird in der Türkei entwickelt oder produziert, gehören diese Verträge zum türkischen Teil des Projekts — nicht zum deutschen.
Fragen
Gilt mein deutsches Patent in der Türkei?
Nein. Schutzrechte sind territorial. Ein deutsches oder europäisches Patent entfaltet in der Türkei keine Wirkung, solange die Türkei nicht benannt und die Anmeldung dort validiert wurde. Die Türkei ist Mitglied des Europäischen Patentübereinkommens, sodass die Validierung eines europäischen Patents möglich ist.
Wie lange dauert eine Patenterteilung in der Türkei?
Mit Recherche und Prüfung rechnet man in Jahren, beim Gebrauchsmuster deutlich kürzer. Der Schutz wirkt jedoch ab dem Anmeldetag zurück — die Wartezeit kostet Sie keine Rechte.
Wir lassen in der Türkei fertigen. Reicht ein Geheimhaltungsvertrag?
Er ist notwendig, aber allein nicht ausreichend. Eine Geheimhaltungsvereinbarung wirkt nur zwischen den Parteien; gegen Dritte, die das Produkt nachbauen, hilft nur ein eingetragenes Schutzrecht. Sinnvoll ist beides, und zwar vor Beginn der Fertigung.
Allgemeine Information — keine Rechtsberatung. Jeder Fall hängt von seinen eigenen Umständen ab. Sprechen Sie mit einem Anwalt über Ihre konkrete Situation, bevor Sie handeln.
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