Firma gründen in der Türkei — von Deutschland aus
GmbH oder AG, Niederlassung oder Tochter? Struktur, Kosten, Zeitplan und die Pflichten, die nach der Gründung kommen.
Eine Firma in der Türkei zu gründen ist schneller, als die meisten erwarten — bei vollständigen Unterlagen eine Sache von Tagen. Die Entscheidung, die wirklich Aufmerksamkeit verdient, ist nicht das Tempo, sondern die Struktur: Sie prägt Jahre später Steuer, Haftung und den Tag, an dem Sie verkaufen.
Limited (Ltd. Şti.) oder Aktiengesellschaft (A.Ş.)?
Limited-Gesellschaft
- Standard für kleine und mittlere Vorhaben: einfache Governance, geringeres Mindestkapital.
- Ein Gesellschafter genügt; statt eines Vorstands reicht ein Geschäftsführer (müdür).
- Wichtiger Vorbehalt: Gesellschafter haften für nicht gezahlte öffentliche Schulden (Steuern, Sozialversicherung) anteilig persönlich — ein Punkt, den viele Gründer zu spät erfahren.
Aktiengesellschaft
- Die Form für größere Vorhaben, Holdingstrukturen und alle, die Investoren aufnehmen oder Anteile verkaufen wollen; Anteilsübertragungen sind flexibler.
- Gesellschafter sind gegenüber öffentlichen Schulden besser abgeschirmt (die Organhaftung ist ein eigenes Thema).
- Aufwendigere Governance, höheres Mindestkapital.
Faustregel: Wer Investoren aufnehmen, Anteile verkaufen oder Immobilien über die Gesellschaft halten will, startet als A.Ş. Ein späterer Formwechsel ist möglich — aber teurer als der richtige Start.
Niederlassung oder Tochtergesellschaft?
Deutsche Unternehmen fragen oft nach einer Niederlassung. Sie ist keine eigene juristische Person: Ihre Verbindlichkeiten sind die der Muttergesellschaft. Für die meisten Fälle ist eine Tochtergesellschaft — eine türkische Ltd. oder A.Ş. im Eigentum der Mutter — die bessere Wahl: Das Risiko bleibt in der Türkei, Verträge, Anstellungen und Bankgeschäfte werden einfacher.
Der Gründungsweg
- Struktur: Gesellschafter, Kapital, Anteile, Geschäftsführung,
- Unterlagen: bei ausländischer Muttergesellschaft apostillierte und übersetzte Dokumente; für natürliche Personen Pass und türkische Steuernummer,
- Eintragung über MERSIS beim Handelsregister, Unterzeichnung der Satzung,
- Anmeldung bei Finanzamt und Sozialversicherung, Buchführungsregister,
- Bankkonto — bei ausländischen Gesellschaftern der langsamste Schritt; die Compliance-Prüfung der Bank verlangt eine saubere Akte,
- bei Bedarf Branchengenehmigungen und Arbeitserlaubnis für ausländische Geschäftsführer.
Nach der Gründung
Monatliche Umsatzsteuer- und Lohnsteuererklärungen, unterjährige und jährliche Körperschaftsteuer, Sozialversicherungsmeldungen, Gesellschafterbeschlüsse. Praktisch jede ausländisch gehaltene Gesellschaft gibt das ab dem ersten Tag an einen mali müşavir (Steuerberater) — kalkulieren Sie das ein: Compliance-Lücken summieren sich still zu persönlicher Haftung der Geschäftsführung.
Gründung aus der Ferne
Die gesamte Gründung ist per Konsulatsvollmacht möglich: Sie unterschreiben einmal, wir führen MERSIS, Register, Finanzamt und Bankakte in Istanbul. Typischer Zeitrahmen bei vollständigen Unterlagen: ein bis zwei Wochen — variabel bleibt das Bankkonto.
Fragen
Brauche ich einen türkischen Partner?
Nein. Ausländische natürliche und juristische Personen können 100 % der Anteile halten; sektorale Ausnahmen prüfen wir gesondert.
Bekomme ich mit der Firma eine Aufenthaltserlaubnis?
Firmenbesitz allein begründet keine Arbeitserlaubnis. Wollen Sie in der Gesellschaft arbeiten, wird ein Antrag gestellt; Kapital- und Beschäftigungskriterien werden geprüft.
Wie lange dauert die Gründung?
Bei vollständigen Unterlagen meist wenige Werktage bis zur Eintragung, ein bis zwei Wochen inklusive Steuer- und Sozialversicherungsanmeldung. Das Bankkonto variiert je nach Institut.
Allgemeine Information — keine Rechtsberatung. Jeder Fall hängt von seinen eigenen Umständen ab. Sprechen Sie mit einem Anwalt über Ihre konkrete Situation, bevor Sie handeln.
Erzählen Sie uns von Ihrem Anliegen.
Schreiben Sie auf Deutsch oder Türkisch. Wir antworten noch am selben Werktag — per WhatsApp, Telefon oder Video, wie Sie möchten.
